1. Allgemeine Bestimmungen
- Die Hausordnung regelt die Rechte und Pflichten der Gäste sowie die Nutzung der Infrastruktur der Anlage.
- Die Hausordnung ist integraler Bestandteil des zwischen dem Gast und der Anlage geschlossenen Vertrags.
- Der Zutritt zum Gelände der Anlage ist gemäß der aktuellen Preisliste kostenpflichtig.
- Der Aufenthalt auf dem Gelände der Anlage sowie die Nutzung ihrer Infrastruktur, Ausstattung und Geräte ohne gültige Reservierung, bezahlten Aufenthalt oder Eintrittskarte ist untersagt.
- Nicht gemeldete Personen dürfen sich nur bis 22:00 Uhr auf dem Gelände der Anlage aufhalten.
- Rund um die Uhr dürfen sich ausschließlich gemeldete Personen auf dem Gelände der Anlage aufhalten.
- Minderjährige dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf dem Gelände der Anlage aufhalten.
2. Reservierung und Vertragsabschluss
- Die Reservierung des Aufenthalts erfolgt durch:
- eine mündliche, schriftliche oder Online-Reservierung,
- die Bestätigung der Reservierung durch einen Mitarbeiter der Anlage,
- die Zahlung einer Anzahlung.
- Die Zahlung einer Anzahlung in Höhe von mindestens 30 % des Aufenthaltswerts bedeutet den Vertragsabschluss und die Anerkennung dieser Hausordnung.
- Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig.
- Der restliche Betrag für den Aufenthalt ist spätestens am Anreisetag zu zahlen.
- Die Nichtinanspruchnahme eines Teils des Aufenthalts oder der Leistungen berechtigt nicht zur Rückforderung des Betrags.
- Der Gast kann die Reservierung nach vorheriger Mitteilung an die Anlage auf eine andere Person übertragen.
3. Hoteltag
- Der Hoteltag beginnt um 17:00 Uhr am Anreisetag und endet um 10:00 Uhr am Abreisetag. Diese Zeiten können nach vorheriger Absprache flexibel angepasst werden.
- Eine Verlängerung des Aufenthalts nach 1:00 Uhr bedarf der vorherigen Zustimmung der Rezeption.
- Eine eigenmächtige Verlängerung des Aufenthalts kann gemäß Preisliste mit einer zusätzlichen Gebühr berechnet werden.
4. Regeln für Aufenthalt und Nutzung der Anlage
- Die Gäste sind verpflichtet, die Ordnungs-, Hygiene-, Brandschutz- und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten.
- Die Gäste haften in vollem Umfang für Schäden, die von ihnen selbst, ihren Kindern, Besuchern oder Tieren verursacht werden.
- Sämtliche Beschädigungen, Ausfälle und Mängel sind unverzüglich der Rezeption zu melden.
- Die Gäste sind verpflichtet, bei der Nutzung der Ausstattung der Anlage die gebotene Sorgfalt walten zu lassen.
- Die Anlage haftet nicht für Wertgegenstände, die in den Häusern, Fahrzeugen oder auf dem Gelände der Anlage zurückgelassen werden.
- Der Parkplatz auf dem Gelände der Anlage ist unbewacht.
- Die Anlage haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Fahrzeugen und den darin zurückgelassenen Gegenständen.
5. Nachtruhe und Regeln des sozialen Miteinanders
Hauptsaison:
- von Sonntag bis Donnerstag gilt die Nachtruhe von 22:00–8:00 Uhr,
- freitags und samstags gilt die Nachtruhe von 00:00–9:00 Uhr.
In der Neben- und Zwischensaison kann die Anlage die Nachtruhe für organisierte Gruppen aufheben.
Untersagt ist:
- die Störung der Ruhe und Erholung anderer Gäste,
- das laute Abspielen von Musik,
- die Verwendung von Schimpfwörtern,
- aggressives und unanständiges Verhalten,
- der Konsum von Alkohol in einer Weise, die die Ordnung oder Sicherheit stört,
- das Verschmutzen des Geländes der Anlage.
Personen, die die Ordnung stören, können zum Verlassen des Geländes der Anlage ohne Erstattung der Aufenthaltskosten aufgefordert werden.
6. Rauchverbot und Brandschutz
- In den Häusern, Zimmern und anderen geschlossenen Räumen gilt ein absolutes Rauchverbot für Tabak und E-Zigaretten sowie ein Verbot der Verwendung von offenem Feuer.
- Die Verwendung von Einweggrills ist untersagt.
- Das Entzünden von Lagerfeuern ist nur an den dafür ausgewiesenen Stellen und nach Zustimmung der Rezeption gestattet.
- Die Verwendung eigener Elektrogeräte (Heizgeräte), die nicht zur Ausstattung der Anlage gehören, ist untersagt.
- Bei Verstoß gegen die Brandschutzvorschriften kann die Anlage eine Ordnungsstrafe erheben und dem Gast die Kosten für die Beseitigung der Folgen des Verstoßes in Rechnung stellen.
7. Tiere
- Der Aufenthalt von Tieren bedarf der vorherigen Anmeldung und der Zahlung einer Gebühr gemäß Preisliste.
- Tiere müssen über gültige Impfungen verfügen.
- Hunde sind an der Leine und mit Maulkorb zu führen.
- Der Halter ist verpflichtet, hinter seinem Tier sauberzumachen.
- Tiere dürfen die Ruhe anderer Gäste nicht stören.
- Es ist untersagt, Tiere auf Spielplätze, Badestellen und in gastronomische Bereiche mitzunehmen.
- Tiere dürfen sich nicht auf Betten, Sofas und Sesseln aufhalten.
- Der Halter trägt die volle Verantwortung für Schäden und das Verhalten des Tieres.
8. Badestelle
Die Nutzung des Strandes, des Stegs sowie des Zugangs zum See erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung der Gäste. Das Gelände ist keine bewachte Badestelle, und die Anlage stellt keinen Rettungsschwimmer. Die Anlage haftet nicht für jegliche Vorfälle, Unfälle oder Verletzungen, die infolge der Nutzung des Wassers entstehen. Die Gäste sind verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen.
9. Verweigerung der Aufnahme und Verweis vom Gelände
Die Anlage hat das Recht, die Aufnahme eines Gastes zu verweigern, der:
- unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln steht,
- sich aggressiv verhält,
- gegen die Hausordnung verstößt,
- während eines früheren Aufenthalts Schäden verursacht oder die Ordnung gestört hat.
Die Anlage hat das Recht, Personen, die die Hausordnung nicht einhalten, ohne Erstattung der Aufenthaltskosten vom Gelände zu verweisen.
10. Überwachung und Schutz personenbezogener Daten
- Die personenbezogenen Daten der Kunden werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere gemäß der DSGVO. Ausführliche Informationen zu den Grundsätzen der Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
- Das Gelände der Anlage kann zur Gewährleistung der Sicherheit von Gästen, Mitarbeitern und Eigentum mit einer Videoüberwachung sowie einer Tonüberwachung an der Rezeption ausgestattet sein.
11. Einwilligung in die Nutzung des Bildnisses
- Der Zutritt zum Gelände der Anlage gilt als Einwilligung in die unentgeltliche Aufnahme und Veröffentlichung des Bildnisses der Gäste auf Fotos und Filmen, die während des Aufenthalts angefertigt werden, ausschließlich zu Werbezwecken der Anlage.
- Personen, die mit der Veröffentlichung ihres Bildnisses nicht einverstanden sind, sollten die Rezeption vor Beginn des Aufenthalts darüber informieren.
12. Schlussbestimmungen
- In den von der Hausordnung nicht geregelten Angelegenheiten finden die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuchs sowie andere geltende Rechtsvorschriften Anwendung.
- Die Hausordnung gilt ab dem Tag ihrer Veröffentlichung.
- Die aktuelle Fassung der Hausordnung ist an der Rezeption sowie auf der Website der Anlage verfügbar.
Bei Fragen zur Hausordnung wenden Sie sich bitte an die Rezeption — Tel. +48 601 181 753.